Zahnversicherung
Jede PKV muss den sogenannten „Standardtarif“ anbieten, der sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse orientiert und bei dem es sich um einen brancheneinheitlichen Tarif der PKV-Unternehmen handelt, in den der Versicherte wechseln kann, wenn er älter als 55 Jahre ist, sein Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt und er seit mindestens 10 Jahren bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert ist. Ab 65 Jahren besteht diese Möglichkeit unabhängig vom Einkommen, jedoch muss eine Zugehörigkeit von 10 Jahren in der Privaten Krankenversicherung nachgewiesen werden. Der Beitrag für den Standardtarif ist auf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der GKV begrenzt. Der Standardtarif wird am 01.01.2009 vom Basistarif abgelöst, in den Versicherte jeder Zeit wechseln können und der auch für gesetzlich Versicherte offen steht. Die Aufnahme in den Basistarif darf auch Personen mit Vorerkrankungen nicht verwährt werden, auch wenn die Gesellschaft nach Ihren Annahmerichtlinien eigentlich ablehnen würde. Bei der Abrechnung kan es im Standardtarif zu Komplikationen kommen. Der Versicherte erhält zwar bei den meisten Gesellschaften eine Versichertenkarte mit der Aufschrift Standardtarif,da der Versicherte beim Arzt meist keine Karte benötigt und er weiterhin als Privatversicherter gilt, wird er auch nach dem Kostenerstattungsprinzip abgerechnet.
Über die Behandlungskosten nach einem ambulanten Arztbesuch erhält der Versicherte eine Rechnung direkt vom behandelnden Arzt oder durch ein vom Arzt beauftragtes Abrechnungsunternehmen. Diese reicht er anschließend, genauso wie Rezepte für Medikamente, bei seiner Versicherung ein und erhält nach einer Prüfung die Kosten erstattet. Der Versicherungsnehmer kann je nach seinen Bedürfnissen verschiedene Tarife individuell kombinieren, um für sich die beste Lösung zu finden. Bei Tarifwerken mit Modultarifen können verschiedene ambulante, zahnärztliche und stationäre Tarife vereinbart werden. Bei so genannten Kompakttarifen sind ambulante, zahnärztliche und stationäre Leistungen als feste Versicherungsleistungen vereinbart, welche nicht individuell gestaltet werden können. Einige Tarife beinhalten eine Selbstbeteiligung. D. h., die Versicherung tritt erst dann ein, wenn die jährlichen oder monatlichen Arzt- und Medikamentenkosten den Selbstbeteiligungsbetrag übersteigen. Ebenso sind leistungsartbezogene Selbstbeteiligungen (z. B. 10 % der Medikamentenkosten oder 15 % der Heilmittelkosten) möglich. Für bestimmte Leistungen können auch Obergrenzen vereinbart sein (z. B. Brillen bis max 300 Euro oder orthopädische Schuhe bis 200 Euro). Dafür ist bei diesen Tarifen die Versicherungsprämie niedriger oder ein Teil der Beiträge wird zurückerstattet, wenn Leistungen nicht in Anspruch genommen wurden.
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Die Hausratversicherung bietet für
Gegenstände eines Haushaltes (Hausrat) Versicherungsschutz gegen Feuer,
Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Außerdem
sind Kosten wie Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten versichert.
Zusätzlich sind diverse weitere Einschlüsse in den Vertrag möglich, wie z.B. der
Diebstahl von Fahrrädern oder die...
Die private Krankenversicherung ist
in Deutschland eine Art der Absicherung gegen Kosten, die aus Krankheit oder
Unfällen herrühren oder durch vorbeugende oder diagnostische
Gesundheitsmaßnahmen entstehen, bei einem privatrechtlich organisierten
Versicherungsunternehmen. Die private Krankenversicherung steht auch...
Die Berufsunfähigkeitsversicherung
ist neben der Unfallversicherung der bekannteste Zweig der
Invaliditäts-versicherung. Sie kann als Zusatz-versicherung zu einer
Lebensver-sicherung oder Rentenversicherung, oder als selbständige
Berufsunfähig-keitsversicherung abgeschlossen werden. Im Allgemeinen wird mit
dem Begriff Berufsunfähigkeitsversicherung eine privatwirtschaftliche
Versicherung...
Ein Aktienfonds ist ein
Investmentfonds, welcher ausschließlich oder zum überwiegenden Teil in Aktien
investiert. Er kann global investieren oder Aktien aus speziellen
wirtschaftlichen Be-reichen zusammenfassen. Unterschiede gibt es auch bei der
Größe der Unternehmen, in die investiert wird. Einige Fonds haben sich hier auf
kleine Firmen andere auf Börsenschwer-gewichte spezialisiert. Investitionen in
hochkapitalisierte Aktienfonds, die zum Beispiel bereits in Aktienindizes wie
dem Euro Stoxx oder dem DAX enthalten sind, sind in der Regel mit weniger Risiko
behaftet. In unruhigen Börsenzeiten ist ein schneller Verkauf dieser Werte
aufgrund des großen...
Eine Rechtsschutzversicherung ist
eine Individualversicherung, bei der das Kostenrisiko eines Rechtsstreites
ver-sichert wird. Sie wird sowohl für Privatpersonen, als auch für Unter-nehmen
angeboten. Die Rechtsschutz-versicherung gilt nicht für alle Rechts-gebiete.
Voraussetzung der Eintritts-pflicht der Rechtsschutzversicherung ist immer das
Vorliegen eines Rechts-schutzfalles. Die Rechtsschutzver-sicherung ist heute in
der Regel modular aufgebaut. Man kann sich also entscheiden, ob man ein
Komplett-paket, welches alle Leistungsarten abdeckt versichert, oder sich auf
Ver-sicherungsschutz für bestimmte Bereiche des Lebens beschränkt,... |
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