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Tierversicherung

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Tierhalter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen vor Schadensersatzansprüchen Dritter gegen ihn, die aufgrund seiner Tierhaltung entstehen können. Anspruchsgrundlage gegen den Tierhalter ist vor allem § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches, der besagt, dass ein Tierhalter für Schäden, die sein Tier anrichtet, haftbar gemacht werden kann. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist vor allem für Halter von größeren Tieren (z. B. Hunde oder Pferde) von Bedeutung, da kleinere Haustiere in der Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen sind. Vorgeschrieben ist eine Hundehalterhaftpflicht nur in einigen Fällen nach Landesrecht (Landeshundegesetze) und nur für jeweils verschiedene Teilbereiche der Hundepopulation. Einige Versicherer schließen Hunde bestimmter Rassen aus oder erheben dafür erhöhte Beiträge. Als Tierhalterhaftung wird eine Spezialform der Gefährdungshaftung bezeichnet, nach der im Schuldrecht der Tierhalter grundsätzlich für die Schäden haftbar gemacht werden kann, die das Tier anrichtet. Die Haftung nach § 833 Satz 1 BGB greift ausdrücklich auch ohne Verschulden des Halters. Die Haltereigenschaft definiert sich – unabhängig vom Eigentum – nach der Sachherrschaft über das Tier und einem eigenen Interesse an der Verwendung oder der Gesellschaft des Tieres.

Diese Gefährdungshaftung ist bedingt durch die spezifische Tiergefahr, die sich verwirklicht, wenn das Tier unberechenbar reagiert. Eine Ausnahme besteht nur hinsichtlich von Nutztieren, die dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt sind und bei denen der Halter die Beaufsichtigung mit der die erforderlichen Sorgfalt durchgeführt hat. Gegen die finanziellen Folgen kann eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Tierhaltung ist der allgemein gebräuchliche Oberbegriff für die Versorgung und Pflege eines oder mehrerer Tiere in menschlicher Obhut. Primär wird zwischen drei Kategorien, der Nutz-, der Heim- und der Wildtierhaltung unterschieden. Diese Einteilung erfolgt nach den Motiven, Zielen sowie der Form der entsprechenden Tierhaltung. Anders als die Wildtierhaltung beinhaltet die Nutz- und Heimtierhaltung die Domestizierung. Die Heimtierhaltung oder auch Haustierhaltung ist die Haltung von domestizierten Tieren (Heimtiere) aus persönlichen oder religiösen Gründen, in westlichen Gesellschaften zumeist in privaten Haushalten.

Die Hausratversicherung bietet für Gegenstände eines Haushaltes (Hausrat) Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Außerdem sind Kosten wie Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten versichert. Zusätzlich sind diverse weitere Einschlüsse in den Vertrag möglich, wie z.B. der Diebstahl von Fahrrädern oder die...
Die private Krankenversicherung ist in Deutschland eine Art der Absicherung gegen Kosten, die aus Krankheit oder Unfällen herrühren oder durch vorbeugende oder diagnostische Gesundheitsmaßnahmen entstehen, bei einem privatrechtlich organisierten Versicherungsunternehmen. Die private Krankenversicherung steht auch...
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist neben der Unfallversicherung der bekannteste Zweig der Invaliditäts-versicherung. Sie kann als Zusatz-versicherung zu einer Lebensver-sicherung oder Rentenversicherung, oder als selbständige Berufsunfähig-keitsversicherung abgeschlossen werden. Im Allgemeinen wird mit dem Begriff Berufsunfähigkeitsversicherung eine privatwirtschaftliche Versicherung...
Ein Aktienfonds ist ein Investmentfonds, welcher ausschließlich oder zum überwiegenden Teil in Aktien investiert. Er kann global investieren oder Aktien aus speziellen wirtschaftlichen Be-reichen zusammenfassen. Unterschiede gibt es auch bei der Größe der Unternehmen, in die investiert wird. Einige Fonds haben sich hier auf kleine Firmen andere auf Börsenschwer-gewichte spezialisiert. Investitionen in hochkapitalisierte Aktienfonds, die zum Beispiel bereits in Aktienindizes wie dem Euro Stoxx oder dem DAX enthalten sind, sind in der Regel mit weniger Risiko behaftet. In unruhigen Börsenzeiten ist ein schneller Verkauf dieser Werte aufgrund des großen...
Eine Rechtsschutzversicherung ist eine Individualversicherung, bei der das Kostenrisiko eines Rechtsstreites ver-sichert wird. Sie wird sowohl für Privatpersonen, als auch für Unter-nehmen angeboten. Die Rechtsschutz-versicherung gilt nicht für alle Rechts-gebiete. Voraussetzung der Eintritts-pflicht der Rechtsschutzversicherung ist immer das Vorliegen eines Rechts-schutzfalles. Die Rechtsschutzver-sicherung ist heute in der Regel modular aufgebaut. Man kann sich also entscheiden, ob man ein Komplett-paket, welches alle Leistungsarten abdeckt versichert, oder sich auf Ver-sicherungsschutz für bestimmte Bereiche des Lebens beschränkt,...
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© Thomas Gerber 2007