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Sterbegeldversicherung

Unter einer Sterbegeldversicherung versteht man eine Lebensversicherung auf den Todesfall. Sie ist erheblich günstiger als eine übliche Kapitallebensversicherung auf den Erlebensfall. Sterbegeldversicherungen werden bei Sozialhilfebedürtigkeit anders als Kapital-Lebensversicherung nicht als verfügbares Vermögen (§ 90 SGB XII) angesehen. Sinn dieser Versicherung soll es sein, die Hinterbliebenen nicht mit der finanziellen Belastung einer Bestattung zu konfrontieren. Verstirbt ein Versicherter an den Folgen eines Arbeitsunfalles, erhalten die Hinterbliebenen ein Sterbegeld in Höhe von einem Siebtel der im Zeitpunkt des Todes geltenden Bezugsgröße. Es kommt also weder auf die Höhe des Arbeitsverdienstes des Verstorbenen noch auf die Höhe der tatsächlichen Bestattungskosten an. Das bedeutet zugleich: Sterbegeld in gleicher Höhe gibt es aus der gesetzlichen Unfallversicherung auch dann, wenn ein Student während seiner Anwesenheit in der Hochschule, ein Schüler in der Schule oder ein Kind im Kindergarten einen tödlichen Unfall erleidet. Auch die Unfälle im Zusammenhang mit dem Studium, der Schule und dem Besuch des Kindergartens (einschließlich der direkten Wege zur und von der Einrichtung) sind Arbeitsunfällen gleichgestellt.

Ist ein privat Unfallversicherter durch einen Unfall ums Leben gekommen, wird Sterbegeld gezahlt. Dieses entspricht der vereinbarten Versicherungssumme. Das Geld gibt es auch dann, wenn ein Arbeits-, Studenten-, Schüler- oder Kindergarten-Unfall die Todesursache war und aus der gesetzlichen Unfallversicherung ebenfalls Sterbegeld zusteht. Nach dem Bundesversorgungsgesetz und den Gesetzen, die den Leistungskatalog des Bundesversorgungsgesetz für anwendbar erklären, wird beim Tod von rentenberechtigten Beschädigten unter bestimmten Voraussetzungen ein Sterbegeld im Wesentlichen in Höhe der dreifachen Versorgungsbezüge des Verstorbenen geleistet (§ 37 BVG).  Aufwendungen für ein Begräbnis sind im Sinne des Steuerrechts "außergewöhnliche Belastungen", die die Hinterbliebenen in ihrer Steuererklärung geltend machen können, wenn die Bestattungskosten aus dem Nachlass nicht finanziert werden können und ein evtl. Sterbegeld nicht ausreicht.

Die Hausratversicherung bietet für Gegenstände eines Haushaltes (Hausrat) Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Außerdem sind Kosten wie Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten versichert. Zusätzlich sind diverse weitere Einschlüsse in den Vertrag möglich, wie z.B. der Diebstahl von Fahrrädern oder die...
Die private Krankenversicherung ist in Deutschland eine Art der Absicherung gegen Kosten, die aus Krankheit oder Unfällen herrühren oder durch vorbeugende oder diagnostische Gesundheitsmaßnahmen entstehen, bei einem privatrechtlich organisierten Versicherungsunternehmen. Die private Krankenversicherung steht auch...
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist neben der Unfallversicherung der bekannteste Zweig der Invaliditäts-versicherung. Sie kann als Zusatz-versicherung zu einer Lebensver-sicherung oder Rentenversicherung, oder als selbständige Berufsunfähig-keitsversicherung abgeschlossen werden. Im Allgemeinen wird mit dem Begriff Berufsunfähigkeitsversicherung eine privatwirtschaftliche Versicherung...
Ein Aktienfonds ist ein Investmentfonds, welcher ausschließlich oder zum überwiegenden Teil in Aktien investiert. Er kann global investieren oder Aktien aus speziellen wirtschaftlichen Be-reichen zusammenfassen. Unterschiede gibt es auch bei der Größe der Unternehmen, in die investiert wird. Einige Fonds haben sich hier auf kleine Firmen andere auf Börsenschwer-gewichte spezialisiert. Investitionen in hochkapitalisierte Aktienfonds, die zum Beispiel bereits in Aktienindizes wie dem Euro Stoxx oder dem DAX enthalten sind, sind in der Regel mit weniger Risiko behaftet. In unruhigen Börsenzeiten ist ein schneller Verkauf dieser Werte aufgrund des großen...
Eine Rechtsschutzversicherung ist eine Individualversicherung, bei der das Kostenrisiko eines Rechtsstreites ver-sichert wird. Sie wird sowohl für Privatpersonen, als auch für Unter-nehmen angeboten. Die Rechtsschutz-versicherung gilt nicht für alle Rechts-gebiete. Voraussetzung der Eintritts-pflicht der Rechtsschutzversicherung ist immer das Vorliegen eines Rechts-schutzfalles. Die Rechtsschutzver-sicherung ist heute in der Regel modular aufgebaut. Man kann sich also entscheiden, ob man ein Komplett-paket, welches alle Leistungsarten abdeckt versichert, oder sich auf Ver-sicherungsschutz für bestimmte Bereiche des Lebens beschränkt,...
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© Thomas Gerber 2007