Private Lebensversicherung
Eine Lebensversicherung ist eine Individualversicherung (im Unterschied zur Sozialversicherung), bei der das Todesfall- bzw. Langlebigkeitsrisiko versichert wird. Innerhalb der Individualversicherung ist sie also eine Personenversicherung. Sie wird fast stets als Summenversicherung abgeschlossen, d. h. die Versicherungsleistung ist ein vertraglich bestimmter Betrag, im Gegensatz zur Schadenversicherung, wo der tatsächlich eingetretene, feststellbare Schaden erstattet wird. Die Feststellung eines „Schadens“ verbietet sich im Zusammenhang mit dem Leben eines Menschen. Je nach Vertrag kann der Tod vor einem bestimmten Zeitpunkt, aber auch im erweiterten Begriff der Lebensversicherung das Erleben eines bestimmten Zeitpunktes, der Eintritt schwerer Krankheiten, die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder andere, direkt mit dem menschlichen Leben zusammenhängende Gefahren die Versicherungsleistung auslösen. Lebensversicherer können nur in der Rechtsform der deutschen Aktiengesellschaft (AG), des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (V.V.a.G., Charakter der Genossenschaft), als Anstalt oder Körperschaft des öffentlichen Rechts oder als zum Geschäftsbetrieb zugelassene Niederlassung eines ausländischen Versicherers außerhalb des EWR im deutschen Inland betrieben werden; Versicherer mit Sitz im EWR können die Lebensversicherung in Deutschland direkt aus ihrem Sitzland oder über eine Niederlassung im Inland in Deutschland vertreiben. Die nationale Zulassung und Aufsicht erfolgt, außer bei den EWR-Versicherern, durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Die Aufsicht und die Führung eines Lebensversicherers sind im Wesentlichen im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) geregelt. Ein Versicherungsvertrag kommt zwischen dem Lebensversicherer (VR) und dem Versicherungsnehmer (VN) wie folgt zustande: dem Versicherungsantrag des Antragstellers folgt eine Annahmeerklärung des Versicherers, i. d. R. durch Übersendung des inhaltlich übereinstimmenden Urkunde über den Versicherungsvertrag, der Versicherungsschein genannt wird. Meist erhält der Antragsteller erst mit dem Vertragsdokument alle Bestimmungen des Vertrages (Policenmodell), die - im Unterschied zu anderen Verträgen - vollständig einschließlich der AGB in der Vertragsurkunde enthalten sein müssen. Daher besteht in diesem Fall ein besonderes Widerspruchsrecht. Erst ab Vertragsabschluss ist der „Antragssteller“ „Versicherungsnehmer“ (VN). Ein Grund für diesen sprachlichen Unterschied ist die zeitlich zwischen Antrag und Ausstellung der Vertragsurkunde liegende Risikoprüfung durch den VR. Verbraucherschutz: Tatsächlich ist aber das Zustandekommen (grundsätzlich aller Arten des privaten Versicherungs-)Vertrags unter Verbraucherschutzaspekten zu betrachten. So wurde im Vorwort des VVG zeitweise der Versicherungsantrag als „Aufforderung des Antragsstellers an das Versicherungsunternehmen zur Abgabe eines Angebots“ angesehen. Als dieses Angebot ist regelmäßig die bereits vom VU unterschriebene Vertragsurkunde gemeint, wobei der VN den Vertrag durch Schweigen und Zahlen annimmt oder durch Widerspruch innerhalb von 30 Tagen ablehnt.
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Die Hausratversicherung bietet für
Gegenstände eines Haushaltes (Hausrat) Versicherungsschutz gegen Feuer,
Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Außerdem
sind Kosten wie Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten versichert.
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Die private Krankenversicherung ist
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Die Berufsunfähigkeitsversicherung
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Ein Aktienfonds ist ein
Investmentfonds, welcher ausschließlich oder zum überwiegenden Teil in Aktien
investiert. Er kann global investieren oder Aktien aus speziellen
wirtschaftlichen Be-reichen zusammenfassen. Unterschiede gibt es auch bei der
Größe der Unternehmen, in die investiert wird. Einige Fonds haben sich hier auf
kleine Firmen andere auf Börsenschwer-gewichte spezialisiert. Investitionen in
hochkapitalisierte Aktienfonds, die zum Beispiel bereits in Aktienindizes wie
dem Euro Stoxx oder dem DAX enthalten sind, sind in der Regel mit weniger Risiko
behaftet. In unruhigen Börsenzeiten ist ein schneller Verkauf dieser Werte
aufgrund des großen...
Eine Rechtsschutzversicherung ist
eine Individualversicherung, bei der das Kostenrisiko eines Rechtsstreites
ver-sichert wird. Sie wird sowohl für Privatpersonen, als auch für Unter-nehmen
angeboten. Die Rechtsschutz-versicherung gilt nicht für alle Rechts-gebiete.
Voraussetzung der Eintritts-pflicht der Rechtsschutzversicherung ist immer das
Vorliegen eines Rechts-schutzfalles. Die Rechtsschutzver-sicherung ist heute in
der Regel modular aufgebaut. Man kann sich also entscheiden, ob man ein
Komplett-paket, welches alle Leistungsarten abdeckt versichert, oder sich auf
Ver-sicherungsschutz für bestimmte Bereiche des Lebens beschränkt,... |
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