Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung ist eine Versicherung zum Schutz der im Versicherungvertrag bezeichneten Gebäude, Nebengebäude sowie Garagen. Separate Gebäude wie z.B. Gartenhütten bedürfen daher eines entsprechenden besonderen Einschlusses. Unter Umständen ist auch Zubehör mitversichert. Es können folgende Risiken alleine oder in Kombination versichert werden: Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Zusätzlich können weitere Elementarschäden mitversichert werden. Zusätzlich lassen sich z.B. Überspannungsschäden an Gebäudebestandteilen mitversichern(z.B. Heizungsanlage, Klingelanlage). Banken verlangen bei kreditfinanzierten Gebäuden oft eine Gebäudefeuerversicherung zur Sicherung von Darlehen. Seit dem Wegfall von Pflicht- und/oder Monopolrechten zum 1. Juli 1994 (Umsetzung der Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft vom 18. Juni 1992) kann der Gebäudeversicherer zu allen Risiken in der gesamten BRD frei gewählt werden.
Die Gebäudeversicherung wird mittels des gleitenden Neuwertfaktors dynamisiert, d.h. an die Wertentwicklung der Gebäude angepasst. Grundsätzlich ist der Versicherungsnehmer selbst für eine ausreichende Versicherungssumme zur Vermeidung einer Unterversicherung verantwortlich. Von einer ausreichenden Versicherungssumme wird indes ausgegangen, wenn sich diese aus bestimmten Verfahren heraus ableitet, z.B. Bestimmung durch Bausachverständigen oder die üblichere Bestimmung anhand des Gebäudewertes in Mark 1914. Dieser ergibt sich üblicherweise aus dem Grundbuch und wird anhand des vorgenannten Gleitenden Neuwertfaktors in aktuelle (Euro-)Preise konvertiert. Im Totalschadenfalle zu einer bestehenden Neuwertversicherung erhält der Versicherungsnehmer zunächst Anspruch auf Auszahlung des Zeitwertes des Gebäudes. Die Differenz zum versicherten Neuwert wird erstattet, sobald der Wiederaufbau des zerstörten Gebäudes nachweislich betrieben wird. In der Schweiz (wie auch in der ehemaligen DDR) ist die Gebäudeversicherung in den meisten Kantonen obligatorisch und die Verwaltung erfolgt durch die kantonalen Gebäudeversicherer. Bei den sogenannten GUSTAVO-Kantonen kann die Gebäudeversicherung mit privaten Versicherungen abgeschlossen werden. Einzig in den Kantonen Wallis und Tessin ist die Gebäudeversicherung nicht obligatorisch.
|
|
Die Hausratversicherung bietet für
Gegenstände eines Haushaltes (Hausrat) Versicherungsschutz gegen Feuer,
Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Außerdem
sind Kosten wie Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten versichert.
Zusätzlich sind diverse weitere Einschlüsse in den Vertrag möglich, wie z.B. der
Diebstahl von Fahrrädern oder die...
Die private Krankenversicherung ist
in Deutschland eine Art der Absicherung gegen Kosten, die aus Krankheit oder
Unfällen herrühren oder durch vorbeugende oder diagnostische
Gesundheitsmaßnahmen entstehen, bei einem privatrechtlich organisierten
Versicherungsunternehmen. Die private Krankenversicherung steht auch...
Die Berufsunfähigkeitsversicherung
ist neben der Unfallversicherung der bekannteste Zweig der
Invaliditäts-versicherung. Sie kann als Zusatz-versicherung zu einer
Lebensver-sicherung oder Rentenversicherung, oder als selbständige
Berufsunfähig-keitsversicherung abgeschlossen werden. Im Allgemeinen wird mit
dem Begriff Berufsunfähigkeitsversicherung eine privatwirtschaftliche
Versicherung...
Ein Aktienfonds ist ein
Investmentfonds, welcher ausschließlich oder zum überwiegenden Teil in Aktien
investiert. Er kann global investieren oder Aktien aus speziellen
wirtschaftlichen Be-reichen zusammenfassen. Unterschiede gibt es auch bei der
Größe der Unternehmen, in die investiert wird. Einige Fonds haben sich hier auf
kleine Firmen andere auf Börsenschwer-gewichte spezialisiert. Investitionen in
hochkapitalisierte Aktienfonds, die zum Beispiel bereits in Aktienindizes wie
dem Euro Stoxx oder dem DAX enthalten sind, sind in der Regel mit weniger Risiko
behaftet. In unruhigen Börsenzeiten ist ein schneller Verkauf dieser Werte
aufgrund des großen...
Eine Rechtsschutzversicherung ist
eine Individualversicherung, bei der das Kostenrisiko eines Rechtsstreites
ver-sichert wird. Sie wird sowohl für Privatpersonen, als auch für Unter-nehmen
angeboten. Die Rechtsschutz-versicherung gilt nicht für alle Rechts-gebiete.
Voraussetzung der Eintritts-pflicht der Rechtsschutzversicherung ist immer das
Vorliegen eines Rechts-schutzfalles. Die Rechtsschutzver-sicherung ist heute in
der Regel modular aufgebaut. Man kann sich also entscheiden, ob man ein
Komplett-paket, welches alle Leistungsarten abdeckt versichert, oder sich auf
Ver-sicherungsschutz für bestimmte Bereiche des Lebens beschränkt,... |
|
|
|