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Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung ist eine Versicherung zum Schutz der im Versicherungvertrag bezeichneten Gebäude, Nebengebäude sowie Garagen. Separate Gebäude wie z.B. Gartenhütten bedürfen daher eines entsprechenden besonderen Einschlusses. Unter Umständen ist auch Zubehör mitversichert. Es können folgende Risiken alleine oder in Kombination versichert werden: Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Zusätzlich können weitere Elementarschäden mitversichert werden. Zusätzlich lassen sich z.B. Überspannungsschäden an Gebäudebestandteilen mitversichern(z.B. Heizungsanlage, Klingelanlage). Banken verlangen bei kreditfinanzierten Gebäuden oft eine Gebäudefeuerversicherung zur Sicherung von Darlehen. Seit dem Wegfall von Pflicht- und/oder Monopolrechten zum 1. Juli 1994 (Umsetzung der Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft vom 18. Juni 1992) kann der Gebäudeversicherer zu allen Risiken in der gesamten BRD frei gewählt werden.

Die Gebäudeversicherung wird mittels des gleitenden Neuwertfaktors dynamisiert, d.h. an die Wertentwicklung der Gebäude angepasst. Grundsätzlich ist der Versicherungsnehmer selbst für eine ausreichende Versicherungssumme zur Vermeidung einer Unterversicherung verantwortlich. Von einer ausreichenden Versicherungssumme wird indes ausgegangen, wenn sich diese aus bestimmten Verfahren heraus ableitet, z.B. Bestimmung durch Bausachverständigen oder die üblichere Bestimmung anhand des Gebäudewertes in Mark 1914. Dieser ergibt sich üblicherweise aus dem Grundbuch und wird anhand des vorgenannten Gleitenden Neuwertfaktors in aktuelle (Euro-)Preise konvertiert. Im Totalschadenfalle zu einer bestehenden Neuwertversicherung erhält der Versicherungsnehmer zunächst Anspruch auf Auszahlung des Zeitwertes des Gebäudes. Die Differenz zum versicherten Neuwert wird erstattet, sobald der Wiederaufbau des zerstörten Gebäudes nachweislich betrieben wird. In der Schweiz (wie auch in der ehemaligen DDR) ist die Gebäudeversicherung in den meisten Kantonen obligatorisch und die Verwaltung erfolgt durch die kantonalen Gebäudeversicherer. Bei den sogenannten GUSTAVO-Kantonen kann die Gebäudeversicherung mit privaten Versicherungen abgeschlossen werden. Einzig in den Kantonen Wallis und Tessin ist die Gebäudeversicherung nicht obligatorisch.

Die Hausratversicherung bietet für Gegenstände eines Haushaltes (Hausrat) Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Außerdem sind Kosten wie Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten versichert. Zusätzlich sind diverse weitere Einschlüsse in den Vertrag möglich, wie z.B. der Diebstahl von Fahrrädern oder die...
Die private Krankenversicherung ist in Deutschland eine Art der Absicherung gegen Kosten, die aus Krankheit oder Unfällen herrühren oder durch vorbeugende oder diagnostische Gesundheitsmaßnahmen entstehen, bei einem privatrechtlich organisierten Versicherungsunternehmen. Die private Krankenversicherung steht auch...
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist neben der Unfallversicherung der bekannteste Zweig der Invaliditäts-versicherung. Sie kann als Zusatz-versicherung zu einer Lebensver-sicherung oder Rentenversicherung, oder als selbständige Berufsunfähig-keitsversicherung abgeschlossen werden. Im Allgemeinen wird mit dem Begriff Berufsunfähigkeitsversicherung eine privatwirtschaftliche Versicherung...
Ein Aktienfonds ist ein Investmentfonds, welcher ausschließlich oder zum überwiegenden Teil in Aktien investiert. Er kann global investieren oder Aktien aus speziellen wirtschaftlichen Be-reichen zusammenfassen. Unterschiede gibt es auch bei der Größe der Unternehmen, in die investiert wird. Einige Fonds haben sich hier auf kleine Firmen andere auf Börsenschwer-gewichte spezialisiert. Investitionen in hochkapitalisierte Aktienfonds, die zum Beispiel bereits in Aktienindizes wie dem Euro Stoxx oder dem DAX enthalten sind, sind in der Regel mit weniger Risiko behaftet. In unruhigen Börsenzeiten ist ein schneller Verkauf dieser Werte aufgrund des großen...
Eine Rechtsschutzversicherung ist eine Individualversicherung, bei der das Kostenrisiko eines Rechtsstreites ver-sichert wird. Sie wird sowohl für Privatpersonen, als auch für Unter-nehmen angeboten. Die Rechtsschutz-versicherung gilt nicht für alle Rechts-gebiete. Voraussetzung der Eintritts-pflicht der Rechtsschutzversicherung ist immer das Vorliegen eines Rechts-schutzfalles. Die Rechtsschutzver-sicherung ist heute in der Regel modular aufgebaut. Man kann sich also entscheiden, ob man ein Komplett-paket, welches alle Leistungsarten abdeckt versichert, oder sich auf Ver-sicherungsschutz für bestimmte Bereiche des Lebens beschränkt,...
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© Thomas Gerber 2007