Kredit
   Sofortkredit
   Autokredit
   Onlinekredit
   Ratenkredit
   Baufinanzierung
   Beamtenkredit
   Kredit ohne Schufa
   Unternehmerkredit
   Kfz Leasing
  Versicherung
   Versicherungsvergleich
   Haftpflichtversicherung
   Unfallversicherung
   Hausratversicherung
   Rechtsschutzversicherung
   Sterbegeldversicherung
   Lebensversicherung
   Gebäudeversicherung
   Private Krankenversicherung
   Zusatzversicherung
   Private Rentenversicherung
   Tierhalterhaftpflicht
   Tierversicherung
   Ausbildungsversicherung
   Berufsunfähigkeitsversicherung
   Reiseversicherung
   Zahnversicherung
   Altersvorsorge
  Kfz Versicherung
   Kfz Haftpflichtversicherung
   Kfz Versicherungsvergleich
   Kfz Teilkaskoversicherung
   Kfz Vollkaskoversicherung
   Kfz Rechtsschutzversicherung
   Motorradversicherung
   Lkw Versicherung
  Geldanlage
   Fonds
   Tagesgeld
   Aktienfonds
   Geldmarktfonds
   Mischfonds
   Investmentfonds
   Rentenfonds
   Geschlossene Fonds
   Hedgefonds
   Bausparen
  Konto
   Kostenloses Girokonto
   Konto ohne Schufa
   Studentenkonto
   Kreditkarte

Kostenloses Girokonto

Vor der flächendeckenden Einführung des Girokontos wurden Löhne und Gehälter bar ausbezahlt in so genannten Lohntüten. Mieten und sonstige Kosten wurden mittels Bargeld beglichen. Ab 1906 bot die PTT der Schweiz Girokonten unter der Bezeichnung Postscheckdienst an. Noch in den 1950er Jahren gab es die Lohntüte. Heute erfolgt die Auszahlung der Gehälter sowie der überwiegende Teil von Zahlungen über Girokonten. Da Girokonten dadurch eine hohe Bedeutung erhalten haben, besteht seit 1995 eine Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses (ZKA), wonach alle Banken und Sparkassen jedem Bürger auf Wunsch ein Girokonto auf Guthabenbasis zur Verfügung stellen sollen (Jedermann-Konto). In Frankreich und Belgien gibt es entgegen der Rechtslage in Deutschland, Österreich und der Schweiz einen Kontrahierungszwang. Entgegen der weitläufigen Meinung besteht in Deutschland für Sparkassen kein Kontrahierungszwang, d. h. das Kreditinstitut kann unter Umständen die Eröffnung eines Kontos ablehnen. Das Girokonto ist in Deutschland rechtlich in den Paragraphen 676f bis 676h des BGB geregelt. Eine Kündigung des Girokontos ist für den Kunden jederzeit ohne Einhaltung einer Frist möglich. Die Bank darf hierfür keine Bankgebühren erheben. Auch die Bank hat (unter der Maßgabe der ZKA-Empfehlung) die Möglichkeit, das Konto zu kündigen. Das Girokonto kann mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten auch für Minderjährige eingerichtet werden.

Ein Girokonto ist immer auch ein Kontokorrentkonto, also ein Konto in laufender Rechnung nach § 355 HGB, bei dem täglich ein Saldo, der einer der beiden beteiligten Parteien zusteht, ermittelt wird. Vom Überziehen des Kontos spricht man, wenn das Guthaben für die Verfügungen nicht ausreicht, die Bank also einen Kredit gewährt. Dies wird als Dispositionskredit („Dispo“) vertraglich vereinbart. Daneben gibt es teilweise eine von der Bank geduldete Überziehung über den Dispo hinaus, bzw. bei Nichtbestehen eines Dispo-Vertrages. Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende Bonität sowie in Deutschland die Akzeptanz der SCHUFA-Klausel. Der Kontoinhaber kann über das Girokonto mittels Barabhebungen, Bareinzahlungen, Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge verfügen. Die Aufträge können schriftlich, per Telefon, Online-Banking oder Selbstbedienungs-Terminals erfolgen. Weit verbreitet ist die Nutzung der über das Girokonto abgewickelten Debit-Karten wie der Maestro-Karte (früher Eurocheque-Karte) und Kundenkarte. Die Bank ist verpflichtet, dem Kunden Kontoauszüge zur Verfügung zu stellen. Dies erfolgt meist über Kontoauszugsdrucker. Seltener erhält der Kunde Auszüge per Post. Zunehmend wird der Kontoauszug auch elektronisch bereitgestellt. In regelmäßigen Abständen (meist quartalsweise) rechnet die Bank das Konto ab und belastet Zinsen und Gebühren. Gemäß AGB muss der Kunde diesen Abschlüssen binnen sechs Wochen widersprechen, wenn Fehler auftreten. Guthaben werden üblicherweise nicht oder nur gering verzinst. Die Verzinsung einer Überziehung ist im Gegensatz hierzu relativ hoch. Meist wird eine Kontoführungsgebühr als Pauschale oder je Buchungsposten berechnet. Es gibt jedoch eine Reihe von Banken, die kostenlose Girokonten anbieten. Für Schüler, Studenten und Auszubildende ist die Kontenführung ebenfalls meist kostenlos.

Die Hausratversicherung bietet für Gegenstände eines Haushaltes (Hausrat) Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Außerdem sind Kosten wie Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten versichert. Zusätzlich sind diverse weitere Einschlüsse in den Vertrag möglich, wie z.B. der Diebstahl von Fahrrädern oder die...
Die private Krankenversicherung ist in Deutschland eine Art der Absicherung gegen Kosten, die aus Krankheit oder Unfällen herrühren oder durch vorbeugende oder diagnostische Gesundheitsmaßnahmen entstehen, bei einem privatrechtlich organisierten Versicherungsunternehmen. Die private Krankenversicherung steht auch...
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist neben der Unfallversicherung der bekannteste Zweig der Invaliditäts-versicherung. Sie kann als Zusatz-versicherung zu einer Lebensver-sicherung oder Rentenversicherung, oder als selbständige Berufsunfähig-keitsversicherung abgeschlossen werden. Im Allgemeinen wird mit dem Begriff Berufsunfähigkeitsversicherung eine privatwirtschaftliche Versicherung...
Ein Aktienfonds ist ein Investmentfonds, welcher ausschließlich oder zum überwiegenden Teil in Aktien investiert. Er kann global investieren oder Aktien aus speziellen wirtschaftlichen Be-reichen zusammenfassen. Unterschiede gibt es auch bei der Größe der Unternehmen, in die investiert wird. Einige Fonds haben sich hier auf kleine Firmen andere auf Börsenschwer-gewichte spezialisiert. Investitionen in hochkapitalisierte Aktienfonds, die zum Beispiel bereits in Aktienindizes wie dem Euro Stoxx oder dem DAX enthalten sind, sind in der Regel mit weniger Risiko behaftet. In unruhigen Börsenzeiten ist ein schneller Verkauf dieser Werte aufgrund des großen...
Eine Rechtsschutzversicherung ist eine Individualversicherung, bei der das Kostenrisiko eines Rechtsstreites ver-sichert wird. Sie wird sowohl für Privatpersonen, als auch für Unter-nehmen angeboten. Die Rechtsschutz-versicherung gilt nicht für alle Rechts-gebiete. Voraussetzung der Eintritts-pflicht der Rechtsschutzversicherung ist immer das Vorliegen eines Rechts-schutzfalles. Die Rechtsschutzver-sicherung ist heute in der Regel modular aufgebaut. Man kann sich also entscheiden, ob man ein Komplett-paket, welches alle Leistungsarten abdeckt versichert, oder sich auf Ver-sicherungsschutz für bestimmte Bereiche des Lebens beschränkt,...
  Google Anzeigen
  Werbung
043_KFZ_Versicherung GIF_300x250_Neu
  Newsticker
  Google Anzeigen
 

 

© Thomas Gerber 2007