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Lkw
Versicherung
Mit Lastkraftwagen bezeichnet man
Kraftfahrzeuge, die vorwiegend zum Transport von Gütern geeignet sind. Die
übergeordnete Kategorie ist Nutzfahrzeug, darüber Fahrzeug. Als Abkürzungen für
Lastkraftwagen werden Lkw und LKW verwendet. Zur Zeit sind etwa 2.600.000
Lastkraftwagen (und etwa 200.000 Sattelzugmaschinen) in Deutschland zugelassen.
Dieser Artikel befasst sich mit dem umgangssprachlichen Lastwagen oder Laster
(engl. lorry, am. truck). Ein solcher besteht im Allgemeinen aus einem tragenden
Chassis, meistens ein Leiterrahmen, einem geeigneten Antrieb, einer Fahrerkabine
und einem zum Tragen der Last bzw. Ladung bestimmten Aufbau. Beschrieben werden
sollen hier aber nur leichte, mittelschwere und schwere Lkw, nicht jedoch
Fahrzeuge, die je nach Zulassung sowohl als PKW als auch als Lkw gelten können.
Lastkraftwagen sind dazu ausgelegt, selbst Lasten zu tragen und (optional als
Gliederzug) zusätzlich Anhänger zu ziehen oder sie sind als Sattelschlepper (in
Österreich: Sattelzugfahrzeug) gebaut. Sattelschlepper sind, da ihnen selbst der
zum Gütertransport bestimmte Aufbau fehlt, bei der Güterbeförderung mit einem
aufgesattelten Anhänger (dem sog. Auflieger) verbunden und bilden mit diesem
zusammen einen Sattelzug. Davon zu unterscheiden sind Zugmaschinen, die zum
Ziehen konventioneller Anhänger bestimmt sind. Letztere hatten bis in die 1960er
Jahre eine größere Bedeutung, sind heute aber im Bereich der Güterbeförderung
praktisch nicht mehr zu finden (abgesehen von Schausteller-Fahrzeugen und
Schwertransportern). Man unterscheidet je nach Position des Motors relativ zur
Fahrerkabine die Bauformen Langhauber (Motor vor der Fahrerkabine), Kurzhauber
(Motor zum Teil in die Fahrerkabine hinein verschoben) und Frontlenker (Motor
unter oder hinter der Fahrerkabine, also z. B. im Heck des Fahrzeuges
(Heckmotor) oder unter dessen Boden (Unterflurmotor)).
Im Fall von nicht ermittelbaren oder
nicht versicherten Kfz hilft in Deutschland ein Entschädigungsfonds der
deutschen Autoversicherer. Dieser hilft auch Verkehrsopfern bei Unfällen im
Ausland in der Funktion als Entschädigungsstelle nach der 4. KH-EG Richtlinie.
Die endgültige Schadensabwicklung wird dann im Auftrag der Verkehrsopferhilfe
(e.V., Hamburg) entweder durch in Deutschland zugelassene
Autohaftpflichtversicherer oder in Untervollmacht für diese durch
Schadenregulierungsbüros durchgeführt. Für die Abwicklung und Regulierung von
Schäden in Deutschland ist das Deutsche Büro Grüne Karte e. V. mit Sitz in
Hamburg zuständig. Seit 2003 ist eine EU-Richtlinie in Kraft, die fordert, dass
jede Versicherung in jedem Land der EU einen Repräsentanten benennen muss, der
Schäden reguliert. Waren früher die Dienste eines (ausländischen) Rechtsanwaltes
zur Feststellung der Schadenersatzansprüche mit ausländischen Versicherungen
notwendig, so werden diese Verhandlungen in der EU seit 2003 durch inländische
Regulierungsstellen stark vereinfacht. Bei Unfällen mit ausländischen Fahrzeugen
in Deutschland vermittelt das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. einen deutschen
Haftpflichtversicherer, der die Schadensregulierung stellvertretend
übernimmt.
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