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Genießen Sie den Luxus einer optimalen Absicherung!

Sie sind gerne in allen Lebenslagen gut versorgt? Sie kümmern sich bewusst und verantwortungsvoll um Absicherung in jedem Bereich? Und Sie hassen es, im Falle eines Schadens erst im Vertrag nachlesen zu müssen, ob die Versicherung genau hierfür nun zahlt oder nicht? Dann sollten Sie Ihrem Auto eine Vollkaskoversicherung gönnen.

Wenn die Welt und alle Menschen darin perfekt wären, würde niemandem jemals ein Fehler unterlaufen. Leider ist das eine Illusion – auch der beste Autofahrer kann einmal müde, gestresst oder aus anderen Gründen kurz unaufmerksam sein und dann ist ein Unfall schnell passiert. So wie Ihnen sicher irgendwann schon einmal eine Kaffeetasse umgefallen ist, werden Sie aller Wahrscheinlichkeit nach im Laufe Ihres Daseins als Autofahrer einmal einen Schaden im Straßenverkehr verursachen. Das ist eben auch nur menschlich.

 

Ärgerlich wird es dann, wenn die Haftpflicht zwar für die Schäden am Fremdfahrzeug oder an anderen Objekten aufkommt, aber der Schaden an Ihrem eigenen Auto damit noch lange nicht behoben ist. Hier kommt die Vollkaskoversicherung hauptsächlich zum Einsatz: Denn sie zahlt für Unfallschäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben, oder wenn der Unfallgegner entweder Fahrerflucht begangen hat und nicht zu ermitteln ist, sowie im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Unfallgegners. Auch, wenn der Schaden durch jemanden verursacht wurde, der – wie ein kleines Kind beispielsweise – nicht haftbar zu machen ist, springt die Vollkaskoversicherung ein. Darüber hinaus kommt die Vollkaskoversicherung auch für Schäden durch mut- oder böswillige Beschädigung durch Fremde auf, sogenannten Vandalismus.

Die Beiträge für eine Vollkaskoversicherung richten sich ebenso wie für die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Teilkaskoversicherung nach Typ- und Regionalklasse Ihres Fahrzeuges. Dabei hat die Vollkaskoversicherung jedoch einen großen Vorteil gegenüber der Teilkaskoversicherung: der Schadenfreiheitsrabatt der Haftpflicht wird einbezogen. Wenn Sie also lange keinen Unfall verursachen und daher auch an Ihrem Auto keine Schäden zu regulieren sind, können Sie mit günstigen und sinkenden Prämien rechnen. Falls Sie im Laufe der Zeit die Teilkaskoversicherung in Anspruch nehmen, wirkt sich das nicht auf Ihre Beiträge für die Vollkaskoversicherung aus! Denn bei der Teilkasko- und der Vollkaskoversicherung handelt es sich um zwei eigenständige Vertragsteile.

Auch bei der Vollkaskoversicherung gibt es massive Unterschiede in der Höhe der Beiträge. Wie bei der Kfz-Haftpflicht und der Teilkaskoversicherung sind Direktanbieter im Internet häufig sehr viel günstiger als klassische Anbieter. Dafür, dass Sie ja eigentlich hoffen, die Vollkaskoversicherung möglichst niemals in Anspruch nehmen zu müssen, möchten Sie bestimmt nicht überflüssiges Geld ausgeben, von dem Sie sich viel schönere Dinge leisten könnten als eine Versicherung.

Damit Sie sich nicht selbst durch den Dschungel der vielfältigen Angebote kämpfen müssen, möchten wir Ihnen an dieser Stelle gerne einige Anbieter empfehlen, bei denen Sie preisgünstig rundum versorgt sind.

Die Kfz Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung zur Ergänzung der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie deckt ebenfalls nur Schäden ab, die am eigenen Kraftfahrzeug entstehen. Die Vollkaskoversicherung schließt die Teilkaskoversicherung mit ein. Daher wird der anteilige Beitrag zur Teilkasko durch einen eventuell vorhandenen Schadenfreiheitsrabatt ebenfalls reduziert. So kann zum Beispiel bei einem hohen Schadenfreiheitsrabatt die Vollkaskoversicherung teilweise günstiger als eine reine Teilkasko werden. In der Vollkaskoversicherung sind in Ergänzung zur Teilkaskoversicherung folgende Schäden versichert:

  • Vandalismus Mut- und/oder böswillige Beschädigung des Kraftfahrzeuges durch Fremde
  • Unfallschäden am eigenen Kraftfahrzeug
  • Selbstverschuldete Unfälle
  • wenn der Unfallverursacher nicht zu ermitteln ist (Fahrerflucht)
  • wenn der Unfallgegner zahlungsunfähig ist
  • wenn der Schadenverursacher nicht haftbar zu machen ist (zum Beispiel Kleinkinder)

Weitere Berechnungsmerkmale für den Beiträge (Versicherungsprämien) sind neben dem SF-Rabatt auch die Höhe der Selbstbeteiligung, die Typenklasseneinstufung und die Regionalklasse des Fahrzeugs bzw. des Wohnortes.

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© Thomas Gerber 2007