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Mit der Kfz Teilkaskoversicherung Immer sorgenfrei unterwegs!
Herzlichen Glückwunsch: auf Ihr neues Auto haben Sie sich sicher lange gefreut. Ob es der Kombi ist, in dem Sie endlich die gesamte Familie bequem unterbringen können, oder das elegante Cabrio, von dem Sie schon seit Jahren geträumt haben – sicher möchten Sie Ihrem neuen Begleiter beste Pflege und optimalen Schutz zuteil werden lassen.
Aber was, wenn trotz bester Absichten doch einmal etwas passiert? Eines schönen Tages denken Sie, Sie hätten nur vergessen, wo Ihr Auto steht, bis Ihnen klar wird, dass es tatsächlich gestohlen worden ist. Ein Unwetter lässt einen Baum auf Ihren Wagen stürzen oder eine Überschwemmung verursacht schwere Schäden...
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Auch wenn die Teilkaskoversicherung im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht keine Pflichtversicherung ist, sollte sie eine Selbstverständlichkeit für jeden verantwortungsvollen Fahrzeughalter darstellen. Eine Teilkaskoversicherung schützt Sie gegen die elementaren Risiken: Schäden an Ihrem Fahrzeug werden abgedeckt, wenn sie durch einen Brand oder eine Explosion, durch die unmittelbare Einwirkung von Naturgewalten wie Sturm, Hagel, Überschwemmung oder das Einschlagen eines Blitzes verursacht werden. Auch bei Glasbruchschäden oder Schmorschäden zahlt die Teilkaskoversicherung. Darüber hinaus kommt die Teilkaskoversicherung im Falle des Diebstahls oder Raubs sowie des Einbruchteilediebstahls auf. Wichtig kann auch die Abdeckung von Schäden durch einen Zusammenstoß mit Haarwild sein, gerade, wenn Sie häufig in ländlichen Gebieten unterwegs sind.
Der Leistungskatalog variiert natürlich leicht von Versicherer zu Versicherer, Sie sollten also immer den genauen Wortlaut des Vertrages prüfen. Unterschiede gibt es zum Beispiel oft bei der Abdeckung von Schäden durch Unfälle mit Tieren – manche Versicherer zahlen nur für den Zusammenstoß mit Haarwild, viele auch, wenn um Schafe, Pferde oder Kühe geht. Optimal ist, wenn der Vertrag wortwörtlich alle Tiere berücksichtigt.
Die Beiträge für die Teilkaskoversicherung gestalten sich nach ähnlichen Kriterien wie die Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie sind abhängig von Typ- und Regionalklasse, darüber hinaus gibt es sogenannte weiche Tarifmerkmale. Dazu gehört u.a., wie viel Kilometer Sie durchschnittlich im Jahr fahren, ebenso das Alter des Fahrzeuges. Im Unterschied zur Kfz-Haftpflichtversicherung kommen Sie allerdings nicht in den Genuss eines Schadensfreiheitsrabattes. Sparen können Sie häufig, indem Sie eine Selbstbeteilung vereinbaren. Dabei zahlen Sie einen Anteil der Kosten im Schadensfall selbst, aber geringere Prämien.
Ob Sie eine neue Teilkaskoversicherung benötigen oder die Konditionen Ihrer aktuellen Teilkaskoversicherung lange nicht mehr geprüft haben – ein gründlicher Vergleich erspart Ihnen nicht nur viel Ärger, sondern vor allem viel Geld. Wir haben die günstigsten Anbieter auf Herz und Nieren getestet und möchten Ihnen vor dem Hintergrund unserer Erfahrungen einige besonders empfehlen, damit Sie für den elementaren Schutz nicht mehr als nötig zahlen!
Kfz
Teilkaskoversicherung
Die
Teilkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab Sie ist nicht
gesetzlich vorgeschrieben, bietet jedoch erheblichen zusätzlichen Schutz zur
Kfz-Haftpflichtversicherung. Durch eine Teilkaskoversicherung ist man in folgenden
Fällen versichert:
- Brand oder
Explosion
- Diebstahlinklusive Einbruchteilediebstahl
- unmittelbare
Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Eingeschlossen
sind Schäden, die da-durch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten
Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen wer-den.
- Zusammenstoß mit
Haarwild, während das Fahrzeug in Bewe-gung ist
- Glasbruchschäden
- Schäden der
Verkabelung durch Kurzschluss
- Marderbiss ohne
Folgeschäden
Die
Jahresbeiträge der Teilkaskoversicherung richten sich beim PKW nach der
Typenklassen-Einstufung. Bei der Teilkaskoversicherung wird (im Gegensatz zur
Vollkaskoversicherung) kein Schaden-freiheitsrabatt berücksichtigt.
Die Höhe des
Beitrags hängt unter anderem vom Fahrzeugtyp (Typ-klasse) und vom Ort, an dem
das Fahrzeug angemeldet ist (Regio-nalklasse), ab. Durch die Vereinbarung einer
Selbstbeteiligung ist der Versicherungsschutz zu niedrigeren Prämien
erhältlich.
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