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Ihr gutes Recht im Straßenverkehr mit der Rechtsschutzversicherung

Schon ein kleiner Blechschaden kann schwerwiegende Folgen haben. Auch wenn Sie selbst sich als Verkehrsteilnehmer im Auto, auf dem Rad oder zu Fuß stets aufmerksam und verantwortungsbewusst verhalten, können Sie dennoch jederzeit in einen kleineren oder größeren Unfall verwickelt werden. Wenn über die Schuldfrage keine Einigkeit herrscht, ist ein Rechtsstreit zu befürchten – ungefähr 150.000 Prozesse werden in Deutschland jedes Jahr nach Verkehrsunfällen geführt. Ein Rechtsstreit aber dauert nicht nur lange, sondern kann auch unangenehm teuer werden.

 

Die Kfz-Haftpflichtversicherung trägt im Zusammenhang mit einem Prozess nicht alle Kosten. Daher kann eine zusätzliche Verkehrsrechtsschutzversicherung je nach Ihrer persönlichen Situation sinnvoll sein.

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung trägt die Kosten für Anwaltsgebühren, Sachverständigenhonorare und Zeugengelder, die Gerichtskosten und die eventuellen Kosten des Gegners, soweit diese vom Versicherten zu übernehmen sind. Damit sind Sie als Versicherter sowohl als Halter, Fahrer oder Insasse eines Kraftfahrzeuges als auch als Fußgänger umfassend geschützt und können Ihre Forderungen auf Schadensersatz durchsetzen, ohne sich Sorgen wegen der Kosten machen zu müssen. Auch, wenn Sie in ein Strafverfahren hineingeraten sollten, sowie bei Führerschein-, Kfz-Vertrags- und Kfz-Steuerstreitigkeiten hilft die Verkehrsrechtsschutzversicherung.

Gerade, wenn Sie ohne Vollkaskoversicherung unterwegs sind oder häufig im Ausland, ist der Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung sinnvoll. Denn die Sitten und Gebräuche eines jeden Landes sind nun einmal verschieden, und im Streitfall kann man schnell in schwer lösbare Situationen geraten – die Rechtslage ist zu unterschiedlich, die Sprachschwierigkeiten sind zu groß oder persönliche Vorurteile gegen diese oder jene Nationalität kommen zum Zug. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung schützt Sie je nach Anbieter in verschieden vielen Ländern, meist zumindest in ganz Europa.

Wenn Sie eine neue Verkehrsrechtsschutzversicherung abschließen, wird die Police in aller Regel die sogenannten neuen Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen vorschreiben. Das bedeutet für Sie als Versicherten, dass Sie hinreichende Erfolgsaussichten haben müssen, damit Ihr Versicherungsunternehmen das Prozessrisiko übernimmt.

Wenn Sie dagegen bereits eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, und sich momentan auf der Suche nach einer günstigeren Alternative befinden, sollten Sie beachten, dass die alten Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen nicht mehr gelten. Ein Wechsel kann dennoch empfehlenswert sein, wenn Sie sehr hohe Beiträge zahlen, oder, wenn Sie häufig Leihwagen oder geleaste Autos nutzen. Denn nach den neuen Rechtsschutzbedingungen greift die Versicherung auch bei gemieteten Fahrzeugen!

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschließen, ist eine sensible Angelegenheit, die ein besonders genaues Verständnis der Feinheiten der Vertragskonditionen erfordert. Profitieren Sie also davon, dass wir Ihnen Empfehlungen zu den Anbietern machen können, die nicht nur günstig sind, sondern auch ein umfangreiches Leistungspaket vorweisen können – damit Sie im Zweifelsfall nicht nur recht haben, sondern auch recht bekommen!

   
   

 

 
   
 

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© Thomas Gerber 2007