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Bausparen

Bei den Bausparkassen handelt es sich um Spezialkreditinstitute, die aufgrund der im Bausparkassengesetz geregelten Geschäftskreisbeschränkung im Wesentlichen nur die Wohnungsbaufinanzierung betreiben. Die Grundidee des Bausparens kann man an folgendem Beispiel verdeutlichen: Zehn Bauwillige ohne Eigenkapital sparen mit dem Ziel, Wohneigentum zu erwerben. Wenn jeder in der Lage ist, ein Zehntel der Erwerbskosten pro Jahr zu sparen, so hätte jeder nach zehn Jahren das nötige Kapital angesammelt. Bringen die zehn Bauwilligen ihr Erspartes in einen gemeinsamen "Spartopf" ein, so kann hieraus die benötigte Summe dem ersten von ihnen bereits nach einem Jahr ausgezahlt (Zuteilung) werden (ein Zehntel als Rückzahlung der erbrachten Sparleistung und Neun Zehntel als Bauspardarlehen). Wenn jetzt unterstellt wird, dass der zugeteilte Bausparer jedes Jahr ein Zehntel der erhaltenen Bausparsumme als Tilgung des Bauspardarlehens in den gemeinsamen "Zuteilungstopf" zurückzahlt, so kann der zweite Bausparer seine Baumaßnahme bereits im zweiten Jahr verwirklichen. Im dritten Jahr sind, unter gleichen Voraussetzungen, acht Spar- und zwei Tilgungsleistungen im "Zuteilungstopf", so dass auch der dritte Bausparvertrag zugeteilt werden kann. Die im Verband der 16 privaten Bausparkassen zusammengeschlossenen Bausparkassen werden in der Rechtsform von Aktiengesellschaften betrieben und befinden sich überwiegend im Eigentum oder Einflussbereich von Versicherungsgesellschaften oder Banken. Eine Sonderform ist die Bausparkasse Schwäbisch Hall, die der DZ Bank (Eigentümer: Volks- und Raiffeisenbanken) mehrheitlich gehört. Ihre Produkte sind nur über Genossenschaftsbanken und den eigenen Außendienst erhältlich. Da die Landesbausparkassen zwar einen einheitlichen Marktauftritt pflegen (als die LBS), aber rechtlich selbständige Gesellschaften sind, bezeichnet sich die Bausparkasse Schwäbisch Hall als Marktführer in Deutschland.

Über eine Sonderrolle im Lager der privaten Bausparkassen verfügt auch das BHW, das bis 2005 vom Deutschen Beamtenbund und Deutschem Gewerkschaftsbund getragen wurde und sich so auf eine große Zahl von Vertrauensleuten im öffentlichen Dienst stützen konnte. Am 2. Januar 2006 wurde BHW von der Postbank übernommen. Die zweite Bausparkassengruppe, derzeit 11 Landesbausparkassen, besteht aus Instituten, die überwiegend in der Trägerschaft eines oder mehreren Bundesländer und/oder der jeweiligen Sparkassenorganisation stehen. Die Landesbausparkassen sind Mitglieder im Deutschen Sparkassen- und Giroverband und werden von dort durch die Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen betreut. Vier Landesbausparkassen sind unselbständige Abteilungen/Geschäftsbereiche einer Landesbank oder Sparkasse. Sie gelten dennoch, gemäß dem Bausparkassengesetz, als selbständige Bausparkassen. Drei Landesbausparkassen sind rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechtes. Auf Grund der regionalen Gebietsaufteilung auf einzelne oder eine Gruppe von Bundesländern, stehen die Landesbausparkassen, im Gegensatz zu den bundesweit tätigen, privaten Bausparkassen, untereinander nicht im Wettbewerb.

Die Hausratversicherung bietet für Gegenstände eines Haushaltes (Hausrat) Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Außerdem sind Kosten wie Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten versichert. Zusätzlich sind diverse weitere Einschlüsse in den Vertrag möglich, wie z.B. der Diebstahl von Fahrrädern oder die...
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Ein Aktienfonds ist ein Investmentfonds, welcher ausschließlich oder zum überwiegenden Teil in Aktien investiert. Er kann global investieren oder Aktien aus speziellen wirtschaftlichen Be-reichen zusammenfassen. Unterschiede gibt es auch bei der Größe der Unternehmen, in die investiert wird. Einige Fonds haben sich hier auf kleine Firmen andere auf Börsenschwer-gewichte spezialisiert. Investitionen in hochkapitalisierte Aktienfonds, die zum Beispiel bereits in Aktienindizes wie dem Euro Stoxx oder dem DAX enthalten sind, sind in der Regel mit weniger Risiko behaftet. In unruhigen Börsenzeiten ist ein schneller Verkauf dieser Werte aufgrund des großen...
Eine Rechtsschutzversicherung ist eine Individualversicherung, bei der das Kostenrisiko eines Rechtsstreites ver-sichert wird. Sie wird sowohl für Privatpersonen, als auch für Unter-nehmen angeboten. Die Rechtsschutz-versicherung gilt nicht für alle Rechts-gebiete. Voraussetzung der Eintritts-pflicht der Rechtsschutzversicherung ist immer das Vorliegen eines Rechts-schutzfalles. Die Rechtsschutzver-sicherung ist heute in der Regel modular aufgebaut. Man kann sich also entscheiden, ob man ein Komplett-paket, welches alle Leistungsarten abdeckt versichert, oder sich auf Ver-sicherungsschutz für bestimmte Bereiche des Lebens beschränkt,...
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© Thomas Gerber 2007